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Fahrer und Fahrzeug

Fahrt

Zeitraum eintragen — der Balken im Blatt entsteht automatisch.

Noch keine Zeiten erfasst.

Tageskontrollblatt(gem. Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes i.d.F. vom 08.08.2017)Anlage 1 (zu § 1 Abs. 6)1. Name, Vorname2. Amtliches Kennzeichen3. Tageskontrollblatt Nr.4. Datum03.08.202612345678910111213141516171819202122235.6.7.8. Ort der Fahrtaufnahme9. Ort der FahrtbeendigungStundenzahl5.0 h 00 min6.0 h 00 min7.0 h 00 min10. Kilometerstand bei Fahrtende:bei Fahrtbeginn:Gesamtfahrstrecke:Bemerkungen und UnterschriftUnterschrift des FahrersErläuterungen: 5. = Ruhezeiten und Fahrtunterbrechungen, 6. = Lenkzeiten, 7. = Sonstige Arbeitszeiten einschließlich Bereitschaftszeiten.

Ab dem gewählten Datum, mit Name, Kennzeichen und Orten vorgedruckt. Kilometerstand und Zeiten bleiben frei zum Eintragen.

Wer braucht ein Tageskontrollblatt?

Handschriftlich aufzuzeichnen sind Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten bei Fahrzeugen, die zur gewerblichen Güterbeförderung verwendet werden, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 t und höchstens 3,5 t beträgt und in denen kein Fahrtenschreiber verbaut ist. Ist ein Fahrtenschreiber vorhanden, muss dieser benutzt werden. Fahrzeuge, die generell von der Fahrpersonalverordnung ausgenommen sind, brauchen keine Aufzeichnung.

Diese Angaben müssen drauf

  • Vor- und Familienname des Fahrers (Nr. 1)
  • Amtliches Kennzeichen jedes an diesem Tag benutzten Fahrzeugs (Nr. 2)
  • Datum (Nr. 4)
  • Ruhezeiten und Fahrtunterbrechungen (Nr. 5)
  • Lenkzeiten (Nr. 6)
  • Sonstige Arbeitszeiten einschließlich Bereitschaftszeiten (Nr. 7)
  • Ort des Fahrtbeginns und des Fahrtendes (Nr. 8 und 9)
  • Kilometerstand bei Fahrtbeginn und bei Fahrtende (Nr. 10)

Optional, aber empfohlen: Anschrift des Fahrers, Tageskontrollblatt-Nummer, zulässiges Gesamtgewicht, Gesamtfahrstrecke, die Stundensummen sowie Bemerkungen und Unterschrift.

Ein Blatt pro Tag — nicht pro Tour

Die Aufzeichnungen sind für jeden Tag getrennt zu fertigen und gelten personenbezogen nur für einen Fahrer. Wer an einem Tag mehrere Touren fährt oder das Fahrzeug wechselt, führt trotzdem ein Blatt für den ganzen Tag — mit allen genutzten Kennzeichen. Der Tag sollte lückenlos erfasst sein; dieser Rechner weist Sie auf nicht zugeordnete Zeiten hin.

Einträge müssen sofort erfolgen

Alle Einträge sind unverzüglich vor Beginn und nach Ende der Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten vorzunehmen. Ein erst am Feierabend rekonstruiertes Blatt entspricht dieser Vorgabe nicht — auch dann nicht, wenn die Zeiten inhaltlich stimmen. Tragen Sie die Zeiten deshalb fortlaufend ein.

Mitführen und aufbewahren

Mitzuführen sind der laufende Tag und die vorhergehenden 28 Kalendertage. Auf Verlangen sind sie den zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Mitführungspflicht gehen die Aufzeichnungen unverzüglich im Original an den Unternehmer.

Der Unternehmer hat eigene Pflichten: Er muss Vordrucke in ausreichender Menge bereitstellen, die richtige Führung erläutern, die Aufzeichnungen überprüfen und bei Verstößen dafür sorgen, dass die Mängel abgestellt werden.

Fehlende Tage: manuelle Nachträge

Wer für einen der vorausgegangenen 28 Kalendertage keinen Nachweis vorlegen kann — weil ein Fahrzeug ohne Aufzeichnungspflicht gefahren wurde, wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen — muss diese Zeiten nach § 20 FPersV manuell nachtragen. Wichtig für Auslandsfahrten in dieser Gewichtsklasse: Dort gilt in der Regel keine Aufzeichnungspflicht, und die im Ausland verbrachten Lenkzeiten sind im Sinne der Fahrpersonalverordnung als sonstige Arbeitszeiten festzuhalten.

Häufige Fragen

Wer muss ein Tageskontrollblatt führen?

Die Aufzeichnungspflicht gilt für Fahrzeuge, die zur gewerblichen Güterbeförderung verwendet werden, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger mehr als 2,8 t und höchstens 3,5 t beträgt und in denen kein Fahrtenschreiber verbaut ist. Ist ein Fahrtenschreiber vorhanden, muss dieser benutzt werden.

Welche Angaben sind Pflicht?

Vor- und Familienname des Fahrers, das amtliche Kennzeichen jedes an diesem Tag benutzten Fahrzeugs, das Datum, die Ruhezeiten und Fahrtunterbrechungen, die Lenkzeiten, die sonstigen Arbeits- und Bereitschaftszeiten, Ort des Fahrtbeginns und des Fahrtendes sowie der Kilometerstand bei Fahrtbeginn und Fahrtende.

Gibt es ein vorgeschriebenes Muster?

Nein. Die gesetzlichen Vorgaben beschränken sich auf die aufzuzeichnenden Inhalte, zur Form werden keine Angaben gemacht. Es gibt kein vorgeschriebenes Muster eines Tageskontrollblattes — werden die inhaltlichen Vorgaben eingehalten, sind auch andere Darstellungen zulässig.

Wann müssen die Einträge gemacht werden?

Unverzüglich vor Beginn und nach Ende der Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten. Die Aufzeichnungen sind für jeden Tag getrennt zu fertigen und gelten personenbezogen jeweils nur für einen Fahrer.

Wie lange muss ich die Blätter mitführen?

Mitzuführen sind die Aufzeichnungen des laufenden Tages und der vorhergehenden 28 Kalendertage. Sie sind den zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Mitführungspflicht sind sie dem Unternehmer unverzüglich im Original auszuhändigen.

Was gilt für Tage ohne Aufzeichnung?

Für Tage, an denen wegen Urlaub, Krankheit, einer Fahrt ohne Aufzeichnungspflicht oder aus anderen Gründen kein Nachweis vorliegt, sind manuelle Nachträge nach § 20 FPersV zu fertigen. Lenkzeiten außerhalb Deutschlands sind dabei im Sinne der Fahrpersonalverordnung als sonstige Arbeitszeiten festzuhalten.